BVI: Rekordvermögen steigt auf 3 Billionen Euro
Tobias C. Pross, Präsident des deutschen Fondsverbands BVI
„Die positive Grundstimmung an den Finanzmärkten im vergangenen Jahr hat der
Fondsbranche zwei neue Meilensteine beschert: Erstmals übertraf das verwaltete
Vermögen die Marke von 3 Billionen Euro und die von 1 Billion Euro bei Publikums-
fonds. Zudem erzielten Fonds ihr zweitbestes Absatzjahr“, sagt Tobias C. Pross,
Präsident des deutschen Fondsverbands BVI, auf der Jahrespressekonferenz. Das
verwaltete Gesamtvermögen der Branche stieg seit Ende 2007 um 77 Prozent auf
3.001 Milliarden Euro. Mit 1.594 Milliarden Euro entfällt über die Hälfte auf
offene Spezialfonds. In offenen Publikumsfonds verwalten die Fondsgesellschaften
1.022 Milliarden Euro, in geschlossenen Publikumsfonds sowie geschlossenen
Spezialfonds 6 Milliarden Euro und in freien Mandaten 379 Milliarden Euro.
Treiber im Neugeschäft: Niedrige Zinsen und Altersvorsorge
Mit Zuflüssen von netto 160 Milliarden Euro erzielten offene Fonds das zweit-
beste Absatzjahr. Nur 2015 verzeichneten sie mit 193 Milliarden Euro ein stärkeres
Neugeschäft. Geschlossene Fonds sammelten 2017 netto 2,9 Milliarden Euro ein. Aus
freien Mandaten flossen 16,2 Milliarden Euro ab.
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.